Haushalts- und Finanzpolitik
Haushalt und Finanzen
Im Mittelpunkt der bremischen Finanzpolitik steht nach wie vor die Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage und Selbstständigkeit unseres Bundeslandes. Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode trotz knapper Kassen neue Schwerpunkte gesetzt. Dazu zählen der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsschulen, die Sicherung des Kindeswohls, die Verbesserung von Forschung und Lehre sowie die personelle Aufstockung von Polizei und Jugendgerichten. Unsere begrenzten Haushaltsmittel haben wir im Rahmen der gesetzlichen Grenzen noch konsequenter auf die gesellschaftlichen Problembereiche konzentriert. Insbesondere für die Gestaltung und Steuerung im Investitionsbereich gilt, dass ein deutlich geringeres Mittelvolumen als in früheren Jahren zur Verfügung steht. Deshalb musste eine Konzentration auf die Substanzerhaltung einerseits und die wichtigen Zukunftsbereiche des Landes andererseits erfolgen. Rot-grün hat den Konsolidierungskurs des Bremer Haushalts in den vergangenen Jahren konsequent fortgeführt. Durch die Verhandlungen der Föderalismuskommission, die im Februar 2009 abgeschlossen wurden, erhält Bremen bis 2019 insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Das ist eine große finanzielle Entlastung. Neben den Einnahmeausfällen für Bremen durch die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation des Landes nun allerdings noch einmal massiv durch die Steuersenkungspläne der schwarz-gelben Bundesregierung verschärft. Bremen drohen hierdurch163 Mio. Euro Einnahmeverluste. Derartige Einnahmeausfälle kann das Land nicht kompensieren. Zwar wird Bremen seiner Verpflichtung, weitere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zu unternehmen, wie vereinbart nachkommen und dabei auch die engen Handlungsspielräume des Landes und der Kommunen zur Einnahmeverbesserung ausschöpfen. Hierfür wird sich die SPD-Fraktion weiterhin mit den Problematiken Steuerhinterziehungen, Abgabenbetrug, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuergerechtigkeit befassen. Sollten die durch die Entscheidungen der Bundesebene ausgelösten Steuermindereinnahmen aber Realität werden, wird Bremen einen erneuten Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe antreten müssen.
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